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    Info

    Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Diskriminierung und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

    Bereiche, in denen Diskriminierung stattfinden kann

    Jeder kann Opfer von Diskriminierung werden:

    1. auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt
    2. in der Arbeitswelt (z.B. Bewerbungsprozess, im Team, Arbeitsaufteilung)
    3. im Gesundheitswesen (z. B. Benachteiligung durch ÄrztInnen, Pfleger)
    4. auf Ämtern oder bei Behörden
    5. im Bildungssystem (z.B. Kindergarten, Schule, Ausbildung / Studium)
    6. bei Personenkontrollen der Polizei oder Fahrkartenkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Racial Profiling)
    7. im Freizeitbereich (z. B. Einlasspolitik in Club)

    Was bedeuten rechte Gewalt und Diskriminierung?

    Rechte und rassistische Gewalttaten sind Angriffe gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen, die durch menschenfeindliche Einstellungen und Vorurteile gekennzeichnet sind. Dazu gehören unter anderem: Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Sozialdarwinismus, Homo- und Transphobie. TäterInnen suchen Personen meist gezielt anhand von Kriterien aus, wie:

    1. sexuelle Orientierung und / oder Geschlechtsidentität
    2. Behinderung
    3. Weltanschauung
    4. zugewiesene ethnische Herkunft
    5. politisches Engagement
    6. alternatives Auftreten
    7. religiöse Zugehörigkeit

    Folgen von politischer Gewalt und Diskriminierung sollten nicht unterschätzt werden

    Insbesondere anhaltende Diskriminierung formt und beeinträchtigt individuelle Lebensentwürfe sowie soziale Beziehungen und kann darüber hinaus der körperlichen und seelischen Gesundheit schaden.

    Auswirkungen auf die physische Gesundheit

    Betroffene zeigen häufig eine chronisch erhöhte Konzentration von Stresshormonen und einen erhöhten Blutdruck. Physiologische Folgen psychischer Belastung können im schlimmsten Fall zu diversen körperlichen Folgeerkrankungen führen.

    Auswirkungen auf die psychische Gesundheit

    Als häufige Folge körperlicher Übergriffe, jedoch auch nach nicht-physischen Diskriminierungserfahrungen, werden häufig Angst, Ärger, Trauer und Hoffnungslosigkeit beschrieben, aber auch zunehmendes Misstrauen sowie Belastung durch persistierende negative Gedanken und Erinnerungen an die Diskriminierungserfahrung.

    Geht die Diskriminierungserfahrung mit einem Gefühl existenzieller Bedrohung einher, können daraus auch Traumatisierungen resultieren.

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Mehr dazu finden Sie hier

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, ist ein deutsches Bundesgesetz, das eine Benachteiligung von Betroffenen aus Gründen der Nationalität und Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Geschlechts, des Alters oder der sexuellen Identität und Orientierung verhindern und beseitigen soll. Zur Umsetzung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

    Als Beratungsstelle des Landes-Demokratiezentrums Saarland wird Bounce Back gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, sowie durch das Bundesprogramm "Demokratie leben!"